<?xml version="1.0" encoding="ISO-8859-1"?>
<?xml-stylesheet title="XSL_formatting" type="text/xsl" href="modules/News_FB/templates/user/rss.xsl" ?>
<rss version="2.0">

<channel>
<title>Mittelrhein-Kurier - Hunsrück-Kurier</title>
<link>http://www.mittelrhein-kurier.de/</link>
<description>Mittelrhein-Kurier</description>
<language>de</language>

 <docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs> 
 <generator>2F CMS</generator> 
 <pubDate>Fri, 10 Sep 2010 05:06:21 +0200</pubDate> 
 <lastBuildDate>Fri, 10 Sep 2010 05:06:21 +0200</lastBuildDate> 
 <managingEditor>info@mittelrhein-kurier.de</managingEditor> 
 <webMaster>info@mittelrhein-kurier.de</webMaster> 
<item>
 <title>Nach einer Scheidung Vermögenszuwachs wird aufgeteilt</title>
 <pubDate>2010-04-17T12:31:29+01:00</pubDate>
 <description>Koblenz. Eine Scheidung ist nicht nur eine emotionale Belastung f&amp;uuml;r die gesamte Familie. Sie hat auch finanzielle Auswirkungen. Was viele Betroffene nicht wissen: Nach einer Scheidung m&amp;uuml;ssen Zahlungen zum Zugewinn geleistet werden. Sinn und Zweck des Zugewinnausgleichs besteht darin, den w&amp;auml;hrend der Ehe gemeinsam erwirtschafteten Verm&amp;ouml;genszuwachs nach der Scheidung zur H&amp;auml;lfte auf beide Ehegatten zu verteilen.</description>
 <link>http://www.mittelrhein-kurier.de/beitrag_Nach-einer-Scheidung-Verm%25F6genszuwachs-wird-aufgeteilt_2214.html</link>
 <guid>http://www.mittelrhein-kurier.de/beitrag_Nach-einer-Scheidung-Verm%25F6genszuwachs-wird-aufgeteilt_2214.html</guid>
</item>

<item>
 <title>Ärger mit dem Mieter</title>
 <pubDate>2010-03-13T04:34:07+01:00</pubDate>
 <description>Mit Anwalt wirksam k&amp;uuml;ndigen
Rechtsanwaltskammer Koblenz. Gibt es &amp;Auml;rger mit einem Mieter, weil dieser die Miete nicht zahlt oder die Wohnung verwahrlosen l&amp;auml;sst, ist es gar nicht so einfach, dem Mieter rechtswirksam zu k&amp;uuml;ndigen. Spricht beispielsweise der Vermieter auf Anraten der Hausverwaltung eine fristlose K&amp;uuml;ndigung wegen Zahlungsverzug aus, so ist diese unwirksam, wenn der Mieter sp&amp;auml;testens innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Zustellung der R&amp;auml;umungsklage die Mietr&amp;uuml;ckst&amp;auml;nde zahlt.</description>
 <link>http://www.mittelrhein-kurier.de/beitrag_%25C4rger-mit-dem-Mieter_2066.html</link>
 <guid>http://www.mittelrhein-kurier.de/beitrag_%25C4rger-mit-dem-Mieter_2066.html</guid>
</item>

<item>
 <title>Jagdhund verletzt Frau - Gefährlicher Hund</title>
 <pubDate>2009-10-09T11:15:59+01:00</pubDate>
 <description>Mainz. Die Anordnung des Sofortvollzugs eines Bescheides, mit dem die zust&amp;auml;ndige Verbandsgemeinde die Feststellung getroffen hat, dass der Jagdhund einer Frau aus Rheinhessen (Antragstellerin) ein gef&amp;auml;hrlicher Hund ist, ist rechtens. Dies hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz in einem Eilverfahren entschieden.Der Hund der Antragstellerin sprang &amp;uuml;ber den Vorgartenzaun auf die Stra&amp;szlig;e und biss dort eine Frau in den Unterarm. Die Wunde musste im Krankenhaus gen&amp;auml;ht werden und erforderte eine l&amp;auml;ngere &amp;auml;rztliche Behandlung.</description>
 <link>http://www.mittelrhein-kurier.de/beitrag_Jagdhund-verletzt-Frau-%252B-Gef%25E4hrlicher-Hund_1277.html</link>
 <guid>http://www.mittelrhein-kurier.de/beitrag_Jagdhund-verletzt-Frau-%252B-Gef%25E4hrlicher-Hund_1277.html</guid>
</item>

<item>
 <title>Vermeidung hoher Erbschaftssteuer</title>
 <pubDate>2009-10-08T11:39:51+01:00</pubDate>
 <description>Ausschlagung der Erbschaft als Sparma&amp;szlig;nahme
Koblenz. Erstellen Ehepaare mit Kindern ein Testament, entscheiden sie sich meist f&amp;uuml;r das &amp;bdquo;Berliner Testament&amp;ldquo;, bei dem sich die Eheleute wechselseitig zum Alleinerben berufen und der Schlusserbe das gemeinsame Kind ist. Das &amp;bdquo;Berliner Testament&amp;ldquo; hat jedoch viele Nachteile. &amp;Uuml;berschreitet das Erbe beispielsweise den gesetzlich geregelten Freibetrag (bei Eheleuten 500.000 Euro und bei Kindern 400.000 Euro), so kommt es zu erheblichen finanziellen Verlusten, da das Erbe gleich zweimal versteuert wird. Zum einen bei dem erbenden Ehegatten und am Ende nochmals beim Schlusserben. Diese L&amp;ouml;sung spielt dem Fiskus also regelrecht in die H&amp;auml;nde.</description>
 <link>http://www.mittelrhein-kurier.de/beitrag_Vermeidung-hoher-Erbschaftssteuer_1275.html</link>
 <guid>http://www.mittelrhein-kurier.de/beitrag_Vermeidung-hoher-Erbschaftssteuer_1275.html</guid>
</item>

<item>
 <title>Kein Fahrradverbot nach Alkoholmissbrauch</title>
 <pubDate>2009-10-05T01:27:35+01:00</pubDate>
 <description>Koblenz. Einem Fahrradfahrer, der keine Fahrerlaubnis f&amp;uuml;r Kraftfahrzeuge besitzt und erstmals mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss aufgefallen ist, darf das Fahrradfahren nicht verboten werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Der 1947 geborene Antragsteller aus der Pfalz, welcher nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis f&amp;uuml;r Kraftfahrzeuge ist, fiel im Dezember 2008 einer n&amp;auml;chtlichen Polizeistreife auf, weil er mit einem Fahrrad auf einem Radweg &amp;bdquo;Schlangenlinien&amp;rdquo; fuhr. Die Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 2,33 &amp;permil;.</description>
 <link>http://www.mittelrhein-kurier.de/beitrag_Kein-Fahrradverbot-nach-Alkoholmissbrauch_1257.html</link>
 <guid>http://www.mittelrhein-kurier.de/beitrag_Kein-Fahrradverbot-nach-Alkoholmissbrauch_1257.html</guid>
</item>

<item>
 <title>Meldepflicht trotz Krankheit</title>
 <pubDate>2009-09-22T01:20:49+01:00</pubDate>
 <description>Auch ein arbeitsunf&amp;auml;hig erkrankter Arbeitslosengeld II-Bezieher muss sich bei seinem Leistungstr&amp;auml;ger melden, wenn seine Erkrankung dies zul&amp;auml;sst. Ein Leistungsempf&amp;auml;nger war Aufforderungen des Leistungstr&amp;auml;gers, sich zur Besprechung seines Bewerberangebots in der Beh&amp;ouml;rde zu melden, mehrfach nicht nachgekommen. Er hatte f&amp;uuml;r die Termine jeweils &amp;auml;rztliche Arbeitsunf&amp;auml;higkeitsbescheinigungen oder Best&amp;auml;tigungen &amp;uuml;ber Arzttermine vorgelegt. Der Leistungstr&amp;auml;ger forderte den Leistungsempf&amp;auml;nger deshalb auf, k&amp;uuml;nftig jeweils eine Bescheinigung dar&amp;uuml;ber vorzulegen, dass er aus gesundheitlichen Gr&amp;uuml;nden die Meldetermine nicht wahrnehmen k&amp;ouml;nne. Nachdem der Leistungsempf&amp;auml;nger dem nicht nachkam, senkte der Leistungstr&amp;auml;ger das Arbeitslosengeld II ab. Die hiergegen gerichtete Klage zum Sozialgericht Trier blieb erfolglos.</description>
 <link>http://www.mittelrhein-kurier.de/beitrag_Meldepflicht-trotz-Krankheit_1166.html</link>
 <guid>http://www.mittelrhein-kurier.de/beitrag_Meldepflicht-trotz-Krankheit_1166.html</guid>
</item>

<item>
 <title>Illegales Beschäftigungsverhältnis ohne Vorsatz</title>
 <pubDate>2009-09-06T03:19:22+01:00</pubDate>
 <description>Ein illegales Besch&amp;auml;ftigungsverh&amp;auml;ltnis liegt auch dann vor, wenn der Arbeitgeber gegen gesetzliche Vorschriften verst&amp;ouml;&amp;szlig;t, ohne das ihm Vorsatz oder Fahrl&amp;auml;ssigkeit vorgeworfen werden k&amp;ouml;nnen
Mainz. Nach &amp;sect; 14 Abs. 2 Satz 2 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) gelten bei einem illegal besch&amp;auml;ftigten Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber geleisteten Zahlungen im Rahmen der Berechnung der nachzufordernden Sozialversicherungsbeitr&amp;auml;ge als Nettoarbeitsentgelt. Diese Vorschrift war durch das Gesetz zur Erleichterung der Bek&amp;auml;mpfung von illegaler Besch&amp;auml;ftigung und Schwarzarbeit vom 23.07.2002 (BGBl. I S. 2787) eingef&amp;uuml;hrt worden Der Inhaber eines Baggerbetriebs hatte einen Mitarbeiter auf der Grundlage eines so genannten &amp;quot;Subunternehmervertrags&amp;quot; besch&amp;auml;ftigt. Der Rentenversicherungstr&amp;auml;ger stufte diesen Vertrag nach einer Betriebspr&amp;uuml;fung hingegen als abh&amp;auml;ngiges und damit sozialversicherungspflichtiges Besch&amp;auml;ftigungsverh&amp;auml;ltnis ein und forderte von dem Arbeitgeber Gesamtsozialversicherungsbeitr&amp;auml;ge nebst S&amp;auml;umniszuschl&amp;auml;gen und Umlagebeitr&amp;auml;gen nach dem Lohnfortzahlungsgesetz in H&amp;ouml;he von &amp;uuml;ber 10.000,00 &amp;euro; nach. </description>
 <link>http://www.mittelrhein-kurier.de/beitrag_Illegales-Besch%25E4ftigungsverh%25E4ltnis-ohne-Vorsatz_1052.html</link>
 <guid>http://www.mittelrhein-kurier.de/beitrag_Illegales-Besch%25E4ftigungsverh%25E4ltnis-ohne-Vorsatz_1052.html</guid>
</item>

<item>
 <title>Kein Flohmarkt an Sonn- und Feiertagen</title>
 <pubDate>2009-09-06T02:54:51+01:00</pubDate>
 <description>Entscheidung im Hauptsacheverfahren: Kein Anspruch auf Durchf&amp;uuml;hrung eines Flohmarkts an Sonn- und Feiertagen
Neustadt. Das Verwaltungsgericht Neustadt hat die Klage eines Veranstalters von Flohm&amp;auml;rkten abgewiesen, nachdem dieser bereits im Juni dieses Jahres mit einem Eilantrag erfolglos geblieben ist (vgl. Pressemitteilung Nr. 13/09 vom 12. Juni 2009). Der Kl&amp;auml;ger veranstaltet gewerbsm&amp;auml;&amp;szlig;ig Flohm&amp;auml;rkte. Seinen Antrag auf Zulassung einer solchen Veranstaltung am Sonntag, dem 14. Juni 2009 hatte die Kreisverwaltung mit der Begr&amp;uuml;ndung abgelehnt, die Durchf&amp;uuml;hrung des Markts f&amp;uuml;hre zu Verkehrsbehinderungen. Den daraufhin vom Kl&amp;auml;ger beim Verwaltungsgericht gestellten Eilantrag, die Beh&amp;ouml;rde durch einstweilige Anordnung zu verpflichten, ihm die Zulassung zu erteilen, lehnte das Gericht mit Beschluss vom 10. Juni 2009 ab und f&amp;uuml;hrte zur Begr&amp;uuml;ndung aus, die Durchf&amp;uuml;hrung des geplanten Markts versto&amp;szlig;e gegen das rheinland-pf&amp;auml;lzische Feiertagsgesetz.</description>
 <link>http://www.mittelrhein-kurier.de/beitrag_Kein-Flohmarkt-an-Sonn%252B-und-Feiertagen_1048.html</link>
 <guid>http://www.mittelrhein-kurier.de/beitrag_Kein-Flohmarkt-an-Sonn%252B-und-Feiertagen_1048.html</guid>
</item>

<item>
 <title>Auch in Krisenzeiten: Keine Panik bei Abmahnungen</title>
 <pubDate>2009-08-27T01:53:01+01:00</pubDate>
 <description>Jeder Arbeitnehmer f&amp;uuml;rchtet sie: Die Abmahnung. Aber auch wer eine solche erh&amp;auml;lt, muss nicht in Panik geraten.
Koblenz. Der erste Grundsatz im Falle einer Abmahnung lautet: Ruhe bewahren und auf keinen Fall spontan antworten! In den meisten F&amp;auml;llen ist es sinnvoller, die Abmahnung von einem Rechtsanwalt auf Fehler &amp;uuml;berpr&amp;uuml;fen zu lassen. Denn viele Abmahnungen sind wirkungslos, da sie den formalen Anspr&amp;uuml;chen nicht gen&amp;uuml;gen. So d&amp;uuml;rfen beispielsweise nur eindeutige Verst&amp;ouml;&amp;szlig;e gegen konkrete arbeitsrechtliche, also vertragliche Pflichten abgemahnt werden, wenn zum Beispiel Anweisungen nicht ausgef&amp;uuml;hrt werden und der Betrieb dadurch Schaden nimmt. Abmahnungen allgemeiner Art, die beispielsweise die nachlassenden Leistungen des Arbeitnehmers bem&amp;auml;ngeln, sind wertlos und w&amp;uuml;rden von einem Arbeitsgericht sofort f&amp;uuml;r unwirksam erkl&amp;auml;rt.</description>
 <link>http://www.mittelrhein-kurier.de/beitrag_Auch-in-Krisenzeiten%252B-Keine-Panik-bei-Abmahnungen_978.html</link>
 <guid>http://www.mittelrhein-kurier.de/beitrag_Auch-in-Krisenzeiten%252B-Keine-Panik-bei-Abmahnungen_978.html</guid>
</item>

<item>
 <title>OVG: Wein darf nicht als &quot;bekömmlich&quot; bezeichnet werden</title>
 <pubDate>2009-08-25T12:00:05+01:00</pubDate>
 <description>Koblenz. Wein darf weder auf dem Etikett noch in der Werbung als &amp;quot;bek&amp;ouml;mmlich&amp;quot; bezeichnet werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Eine Winzergenossenschaft aus der Pfalz verwendet auf den Etiketten ihrer Weine Dornfelder und Grauer/Wei&amp;szlig;er Burgunder und bei deren Bewerbung den Begriff &amp;quot;bek&amp;ouml;mmlich&amp;quot;. Das Land Rheinland-Pfalz h&amp;auml;lt den Begriff wegen seiner gesundheitsbezogenen Aussage nach der EU-Verordnung Nr. 1924/2006 (Health-Claims-Verordnung) f&amp;uuml;r unzul&amp;auml;ssig.</description>
 <link>http://www.mittelrhein-kurier.de/beitrag_OVG%252B-Wein-darf-nicht-als-%2526quot%253Bbek%25F6mmlich%2526quot%253B-bezeichnet-werden_976.html</link>
 <guid>http://www.mittelrhein-kurier.de/beitrag_OVG%252B-Wein-darf-nicht-als-%2526quot%253Bbek%25F6mmlich%2526quot%253B-bezeichnet-werden_976.html</guid>
</item>

</channel>
</rss>