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Schiffsunfall St. Goarshausen - Bergekran Grizzly am Havaristen verankert
Weiterhin Sperrung der B 42 • Mitteilung an die Anwohner • Gründe der Talfahrt Sperrung
St. Goarshausen. Heute, Sonntag, 23. Januar 2011 nach Tagesanbruch konnte der zweite Bergekran „Grizzly“ am Havaristen verankert werden. Die Lage des Havaristen ist weiterhin stabil. Um 8:00 Uhr hatte der Rhein am Pegel Kaub einen Wasserstand von 3,59 Meter. Er fällt voraussichtlich in den nächsten 24 Stunden um weitere zehn Zentimeter. Die kontrollierte Bergfahrt ist fortan nach Aufforderung durch das Wasser- und Schifffahrtsamt und der Wasserschutzpolizei nach Einzelaufforderung auch für Schubverbände zulässig. Die Schubverbände haben eine generelle Vorspannpflicht.
In den nächsten Tagen erfolgen weitere Arbeiten zur Bergung des Havaristen. Deshalb wird es zu erneuten Sperrungen der Bundesstraße 42 und gegebenenfalls auch zu Behinderungen auf der Bundesstraße 9 kommen. Auch im direkten Anwohnerbereich der Unglücksstelle kann es ab Montag, 24. Januar 2011, beiderseits des Rheins immer wieder zu bestimmten örtlich begrenzten Einschränkungen kommen.
Die Einsatzleitung hat über die Freiwillige Feuerwehr St. Goarshausen ein Informationsblatt an die betroffenen Anlieger verteilen lassen (Text siehe unten). Diese Einschränkungen sehen vor allem vor, sich nicht im Außenbereich innerhalb eines bestimmten Radius um die Unglücksstelle aufzuhalten sowie Fenster und Türen aus Sicherheitsgründen geschlossen zu halten. Sollte es zu diesen Einschränkungen kommen, werden die betroffenen Anlieger im konkreten Einzelfall über Lautsprecherdurchsagen informiert.
Die Bundesstraße 42 ist heute bis 18:00 Uhr gesperrt. Die Polizei weist daraufhin, dass aus Richtung Kaub (Süden) auch für Medienvertreter keine Durchfahrt möglich ist. Die Fähren Kaub und St. Goarshausen fahren weiterhin planmäßig.
Die Polizei bitte weiterhin Unbeteiligte und Zuschauer die Rheinuferstraßen im Bergungsbereich zu meiden. Die Zufahrt zum Loreley-Plateau ist frei. Darüber hinaus sind mehrere Web-Cams installiert, die die Unglücksstelle unmittelbar zeigen.
Informationen für die Bevölkerung St. Goarshausen der
- Rheinstraße (Teilbereiche)
- Vor dem Tor
- Burgstraße (Teilbereiche)
In den nächsten Tagen werden weitere Vorarbeiten zur Bergung am Havaristen durchgeführt. Zu bestimmten Zeiten wird es deshalb erforderlich sein, die Bundesstraße 42 zu sperren. Auch im direkten Anwohnerbereich kann es ab Montag, dem 24. Januar 2011, immer wieder zu Einschränkungen kommen. Diese Einschränkungen bestehen vor allem darin, dass wir Sie bitten müssen, während bestimmter Zeiten, sich nicht im Außenbereich aufzuhalten sowie Fenster und Türen geschlossen zu halten. Diese Maßnahmen dienen Ihrer Sicherheit. Wir informieren Sie über Lautsprecherdurchsagen, sobald die Einschränkungen für Sie wirksam werden. Zu diesen Zeiten ist auch für Sie die Feuerwehreinsatzzentrale der VG Loreley unter der Telefonnummer 06771/8555 erreichbar.
Sperrung der Talfahrt - Gründe
Der Entscheidung des Wasser- und Schifffahrtsamtes Bingen, die Talfahrt zwischen Oberwesel und Sankt Goar bis zur Bergung des gesunkenen und mit hochkonzentrierter Schwefelsäure beladenen Tankschiffs „W aldhof“ zu sperren, liegen folgende Erwägungen zu Grunde:
- Talfahrer nehmen erheblich mehr Platz in Anspruch als Bergfahrer- Talfahrer benötigen für ein Aufstoppen Strecken von 300 bis 500 m.
- Bei technischen Problemen oder Ausfällen von Antrieben oder Steuereinrichtungen während der Talfahrt kommt es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer Kollision mit der „Waldhof“. Die Geschwindigkeit der Talfahrt ist etwa dreimal so groß wie die der Bergfahrt. Die Risiken der Talfahrt sind deshalb wesentlich größer.
- Es ist nicht auszuschließen, dass sich in den Ladetanks oder anderen Hohl räumen der „Waldhof“ durch die Reaktion von Schwefelsäure und Stahl Wasserstoffgas gebildet hat. Bei einer – auch nur leichten – Kollision eines Talfahrers mit dem Havaristen bestünde daher erhebliche Explosionsgefahr.
- Die „Waldhof“ liegt zu einem großen Teil im normalen Fahrweg der Talfahrt. Deshalb würden die Schiffsf ührer auf einen ihnen in der Talfahrt nicht vertrauten Fahrweg zwischen der Loreley und dem Bankeck gezwungen. Die Strömungsverhältnisse dort sind durch das gesunkene Schiff zudem erheblich verändert und den Schiffsführern unbekannt. Dies erhöht das Risiko von Fahrfehlern auf ein unkalkulierbares Maß.
Alle Informationen im Überblick finden Sie auf unserer Artikelliste.
Wasser- und Schifffahrtsamt Bingen / Pressezentrum "Havarie Loreley"
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