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| Die nächte Printausgabe Mittelrhein-Kurier / Hunsrück-Kurier erscheint am Mittwoch, 30. Mai 2012 |
| Redaktionsschluss: Sa., 2614. Mai 2012, 12:30 Uhr |
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Brandschutz: Rauchwarnmelder werden Pflicht
Simmern. In Rheinland-Pfalz ist die Installation von Rauchwarnmeldern für neu errichtete Häuser und Wohnungen seit 2003 vorgeschrieben. Bestehende Wohnungen müssen jetzt bis Juli 2012 mit Rauchwarnmeldern nachgerüstet werden. In Schlafräumen und Kinderzimmern sowie in Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, muss jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder vorhanden sein. Optimal ist natürlich die Installation eines Rauchwarnmelders in jedem Zimmer - ausgenommen in Räumen, in denen viel Staub, Rauch oder Wasserdampf entsteht, wie zum Beispiel in Küche und Bad.
Bitte achten Sie beim Kauf darauf, dass die Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604 zertifiziert sind und das VdS-Prüfsiegel tragen. Zudem sollten Sie unbedingt die Herstellerhinweise zum Anbringen und zur Wartung / Batteriewechsel beachten. Nur ein richtig installierter und regelmäßig gewarteter Rauchwarnmelder bietet Ihnen die erforderliche Sicherheit und Zuverlässigkeit.
Die Installation von Rauchwarnmeldern in Wohnungen ist ein wesentlicher Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes und zudem eine sehr effektive und kostengünstige Möglichkeit, einen Brand rechtzeitig zu bemerken. Bei einem Wohnungsbrand bleiben den betroffenen Bewohnern meist nur wenige Minuten Zeit zur Flucht. Gerade zur Nachtzeit kann ein Rauchwarnmelder lebensrettend sein.
Weitere Informationen zu dem Thema gibt es auf den Internetseiten des Ministeriums des Inneren, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz www.isim.rlp.de/sicherheit/feuerwehr/infomaterial/rauchwarnmelder sowie auf www.rauchmelder-lebensretter.de.
Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück ist Herr Horst Dausner, Tel. 06761/82621.

