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Redaktionsschluss
| Die nächte Printausgabe Mittelrhein-Kurier / Hunsrück-Kurier erscheint am Mittwoch, 30. Mai 2012 |
| Redaktionsschluss: Sa., 2614. Mai 2012, 12:30 Uhr |
| Sie erreichen uns Montag - Freitag von 10:00 - 17:00 Uhr Anzeigen: 06741/9811-30 Redaktion: 06741/9811-20 |
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Bauen, kaufen, modernisieren in Rheinland-Pfalz für 1,7 Prozent
Mainz. Im Jahr 2012 führt das Land Rheinland-Pfalz seine Programme "Modernisierung" und "Wohneigentum" im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung fort. Die aus der Fusion der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH und der Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH) hervorgegangene Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) setzt die Förderprogramme um.
Simmern. In Rheinland-Pfalz ist die Installation von Rauchwarnmeldern für neu errichtete Häuser und Wohnungen seit 2003 vorgeschrieben. Bestehende Wohnungen müssen jetzt bis Juli 2012 mit Rauchwarnmeldern nachgerüstet werden. In Schlafräumen und Kinderzimmern sowie in Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, muss jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder vorhanden sein. Optimal ist natürlich die Installation eines Rauchwarnmelders in jedem Zimmer - ausgenommen in Räumen, in denen viel Staub, Rauch oder Wasserdampf entsteht, wie zum Beispiel in Küche und Bad.

