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Redaktionsschluss
| Die nächte Printausgabe Mittelrhein-Kurier / Hunsrück-Kurier erscheint am Mittwoch, 30. Mai 2012 |
| Redaktionsschluss: Sa., 2614. Mai 2012, 12:30 Uhr |
| Sie erreichen uns Montag - Freitag von 10:00 - 17:00 Uhr Anzeigen: 06741/9811-30 Redaktion: 06741/9811-20 |
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Schiffsunfall TMS Waldhof
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Koblenz. Der Frühling setzt sich allmählich durch. Viele Leute steigen nun von Auto, Bus oder Bahn auf dem Arbeitsweg oder in der Freizeit wieder auf das Fahrrad um. Häufig stehen Radfahrer im Brennpunkt der Kritik: Fußgänger schimpfen über rücksichtslose Raser in der Fußgängerzone und Autofahrer reagieren aggressiv auf solche Radler, die vehement die Verkehrsregeln verletzen. Dabei müssen sich auch Radfahrer verkehrsgerecht verhalten. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts macht nicht nur schadenersatzpflichtig, er kann auch mit einem Bußgeld oder mit einer Strafe geahndet werden.
ADAC: Mehr Rechts- und Verkehrssicherheit für alle. Weniger Punkte und klare Löschungsfristen geplant.
München. Das Punktesystem in Flensburg wird komplett überarbeitet. Die auffälligste Änderung: Bereits bei acht Punkten ist der Führerschein in Zukunft weg. Bisher waren dazu 18 Punkte nötig. Gleichzeitig werden die Verkehrsverstöße neu bewertet und die Tilgungsfristen einfacher geregelt. Die Neuregelung soll ab Ende 2013 gelten und ist nach Ansicht des ADAC überfällig. Einträge in die Verkehrssünderkartei erfolgen in Zukunft nur noch dann, wenn die Verkehrssicherheit betroffen ist.
ADAC: Wer ab 1. Juli 2012 wem die Nummer stecken darf
München. Nach dem die Verordnung zur Änderung der Kfz-Zulassungsverordnung noch im Januar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, steht der Termin zur Einführung des Wechselkennzeichens jetzt fest: Ab 1. Juli darf nach Österreich und der Schweiz auch in Deutschland umgesteckt werden, sprich Autofahrer können dann auch hierzulande mit nur einem Nummernschild wechselweise mit unterschiedlichen Fahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen. In Deutschland darf das Wechselkennzeichen vorerst nur für zwei Fahrzeuge zugeteilt werden.


